Für alle Zähler-Neusetzungen und -Änderungen verwenden Sie bitte den Formular ‚Zählerantrag Strom‘. Für Anschlüsse mit einem Verbrauch von >100.000 kWh benötigen wir die Einwilligung gemäß § 19 Absatz 5 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Einbau eines RLM Zähler.
Zähleranmeldung Strom
Bei Zählerwechslungen, provisorischen Anschlüssen und Wiederinbetriebnahme nach Netzanschlusstrennung muss die im Antrag enthaltene Kostenübernahmeerklärung vollständig ausgefüllt werden!
Baustrom / Eventanschlüsse
Während der Bauphase Ihres Projektes oder auch für temporäre Veranstaltungen benötigen Sie einen Stromanschluss der zeitlichbefristet ist.
Sonderaufträge
Für spezielle Anforderungen wie z. B. das Öffnen von verschlossenen elektrotechnischen Anlagen etc.
Netzrückwirkungen
Im Hinblick auf Netzrückwirkungen dürfen Geräte und Anlagen, die die in den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) genannten Bedingungen erfüllen, ohne weiteres angeschlossen werden.
Für alle anderen Geräte und Anlagen sind die entsprechenden Datenblätter, Spannungsänderungen, Kompensationsanlagen, Oberschwingungen und Notstromanlagen auszufüllen.
Geräte und Anlagen, die die Grenzwerte der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) nicht einhalten, bedürfen der Einzelzustimmung durch sw netz GmbH.