Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung Strom verpflichten Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen zur Beschaffung von Verlustenergie nach einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren. In der Festlegung der Bundesnetzagentur zum Ausschreibungsverfahren für Verlustenergie vom 21.08.2008 (BK6-08-006) werden diese Vorgaben konkretisiert. Für die Beschaffung der Verlustenergie (Langfristkomponente) haben wir dienstleistend die Syneco Trading GmbH mit der operativen Durchführung beauftragt.
Ausführliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren, die Bedingungen für die Teilnahme an der Ausschreibung sowie weitere Angaben sind auf der Internetseite der Syneco Trading GmbH unter Syneco veröffentlicht und können dort eingesehen werden.