Wie funktioniert die Ablesung meiner Einspeiseanlage? Grundlage hierfür ist § 15KWKG
FAQs zur KWKG Einspeiseabrechnung
Alle Anlagenbetreiber sind zur Ablesung und Mitteilung der Zählerstände verpflichtet. Eine Ablesung durch einen Ableser erfolgt nicht!
Die Zählerstände müssen zum 31.12. jeden Jahres mitgeteilt werden. Die Frist für die Mitteilungspflicht endet am 31.03. des Folgejahres.
Sie erhalten am Ende eines Jahres von uns eine Aufforderung mit einem QR-Code, um die Zählerstände Online zu erfassen.
Alternativ können Sie diese, bevorzugt als Foto, per E-Mail an Einspeiser-GK@sw-netz.de senden.
Wir erwarten eine jährliche Ablesung. Für KWK-Anlagen kann eine quartalsweise Ablesung von Vorteil sein.
Die Pflicht zur Mitteilung ergibt sich aus § 15 Abs. II KWKG.
Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, können wir Ihre Abrechnung nicht erstellen. Auch die Abschläge für das darauffolgende Jahr können nicht neu errechnet werden.
Die Einspeisung wird direkt an Ihrem Stromzähler gemessen. Die meisten Zähler verfügen über mehrere Zählwerke, die sowohl Verbrauch und Einspeisung messen.
Im Display wird für jedes Zählwerk eine Kennung angezeigt (z.B. 1.8.0 oder 2.8.0). Die Anzeige in Ihrem Stromzähler wechselt automatisch innerhalb weniger Sekunden.
Wie funktioniert die Vergütung meiner Einspeiseanlage?
Die Vergütung wird gesetzlich im KWKG festgelegt. Dabei ist die Höhe abhängig von der installierten Leistung, dem Inbetriebnahmedatum und Energieträger.
Sie können diese einsehen (externer Link) unter: https://www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-Energien-und-Umlagen/Abwicklungshinweise-und-Umsetzungshilfen/KWKG-und-sonstige-Umlagen.
Ihr Abschlagsplan erstellt sich jährlich im Zuge der Abrechnung und basiert auf der zu erwartenden Zahlung. Sollten Sie eine jährliche Abrechnung ohne Abschläge bevorzugen, senden Sie bitte eine E-Mail an: Einspeiser-GK@sw-netz.de (/ §15 Abs. 6 KWKG)
Sollten Sie eine jährliche Abrechnung ohne Abschläge bevorzugen, senden Sie bitte eine E-Mail an: Einspeiser-GK@sw-netz.de
Sobald Sie Ihre Zählerstände zum Jahresende mitgeteilt haben, werden wir auf dieser Basis zeitnah eine Abrechnung erstellen. Die ersten Abrechnungen werden Ende Januar erstellt.
Nein, ein Einspeisevertrag muss nicht abgeschlossen werden. Das KWK-G regelt wesentliche Rechte, Ansprüche und Pflichten für Anlagenbetreiber und Netzbetreiber.
Siehe hierzu auch (externer Link): https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/haeufige-rechtsfrage/9
Sobald wir Ihre Unterlagen abschließend bearbeitet haben, erhalten Sie von uns eine Vertragsbestätigung.