sw netz ist als grundzuständiger Messstellenbetreiber für den Wechsel der Stromzähler im gesamten Netzgebiet verantwortlich und hat dazu einen Dienstleister beauftragt.
Die Mitarbeiter des Dienstleisters können sich ausweisen und erscheinen nur zu den vereinbarten Terminen. Mindestens zwei Wochen vor dem Umbau erhalten die betroffenen Kunden eine schriftliche Terminankündigung.