Nein, der Einbau moderner Messeinrichtungen ist im Messstellenbetriebsgesetz gesetzlich vorgeschrieben. Deswegen sind Anlagenbetreiber, Anschlussnutzer und Anschlussnehmer nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung verpflichtet, dem Messstellenbetreiber bzw. dem beauftragten Dienstleister Zutritt zu ihren Stromzählern zu gewähren.