Wie funktioniert die Ablesung meiner Einspeiseanlage oder Balkonkraftwerks? Grundlage hierfür ist §71EEG
FAQs zur EEG Einspeiseabrechnung
Die Einspeisung wird direkt an Ihrem Stromzähler gemessen. Die meisten Zähler verfügen über mehrere Zählwerke, die sowohl Verbrauch und Einspeisung messen.
Im Display wird für jedes Zählwerk eine Kennung angezeigt (z.B. 1.8.0 oder 2.8.0). Die Anzeige in Ihrem Stromzähler wechselt automatisch innerhalb weniger Sekunden.
Wir erwarten eine jährliche Ablesung.
Sie erhalten am Ende eines Jahres von uns eine Aufforderung mit einem QR-Code, um die Zählerstände Online zu erfassen. Alternativ können Sie diese, bevorzugt als Foto, per E-Mail an Einspeiser-GK@sw-netz.de
Die Zählerstände müssen zum 31.12. jeden Jahres mitgeteilt werden. Die Frist für die Mitteilungspflicht endet am 28.02. des Folgejahres.
Alle Anlagenbetreiber sind zur Ablesung und Mitteilung der Zählerstände verpflichtet. Eine Ablesung durch einen Ableser erfolgt nicht.
Die Pflicht zur Mitteilung ergibt sich aus § 71 Abs. 1 EEG. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, können wir nicht Ihre Abrechnung erstellen. Auch die Abschläge für das darauffolgende Jahr können nicht neu errechnet werden.
Dies gilt auch für Balkonkraftwerke, die keine Vergütung erhalten!
Wie funktioniert die Vergütung meiner Einspeiseanlage?
Nein, ein Einspeisevertrag muss nicht abgeschlossen werden. Das EEG regelt wesentliche Rechte, Ansprüche und Pflichten für Anlagenbetreiber und Netzbetreiber.
Siehe hierzu auch (externer Link): https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/haeufige-rechtsfrage/9
Sobald wir Ihre Unterlagen abschließend bearbeitet haben, erhalten Sie von uns eine Vertragsbestätigung.
Wir sind als Ihr Netzbetreiber zur monatlichen Zahlung von Abschlägen verpflichtet. Die Zahlung erfolgt zum 15. Kalendertag für den Vormonat und ergibt sich aus §26 Abs. 1 EEG. Ihr Abschlagsplan erstellt sich jährlich im Zuge der Abrechnung und basiert auf der zu erwartenden Zahlung.
Sollten Sie eine jährliche Abrechnung ohne Abschläge bevorzugen, senden Sie bitte eine E-Mail an: Einspeiser-GK@sw-netz.de
Sobald Sie Ihre Zählerstände zum Jahresende mitgeteilt haben, werden wir auf dieser Basis zeitnah eine Abrechnung erstellen. Die ersten Abrechnungen werden Ende Januar erstellt.
Die Vergütung wird gesetzlich im EEG festgelegt. Dabei ist die Höhe abhängig von der installierten Leistung, dem Inbetriebnahmedatum und Energieträger. (Sie können diese einsehen (externer Link) unter: https://www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-Energien-und-Umlagen/Abwicklungshinweise-und-Umsetzungshilfen/EEG)
PlugIn-Anlage, welche mit dem vereinfachten Anmeldeverfahren gemeldet wurde, werden automatisch der „unentgeltlichen Abnahme“ zugeordnet und erhalten einen Vergütungssatz von 0,00 ct/kWh