Bitte reichen Sie folgende Unterlagen bei der Stadtwerke Wiesbaden Netz GmbH vor Baubeginn und spätestens nach dem Erhalt der Einspeisezusage ein. Die Inbetriebnahme kann nur stattfinden, wenn spätestens eine Woche vorher alle erforderlichen Unterlagen bei uns eingegangen sind.
Notwendige Unterlagen zur Anmeldung und Genehmigung:
(Bei Übermittlung per E-Mail: Im Betreff stets die Adresse des Anschlussobjektes angeben)
- E.1 Antragstellung mit Lageplan und ggf. Vollmacht
- E.2 Datenblatt für eine Eigenerzeugungsanlage
- E.3 Datenblatt für einen Speicher
- E.4 Einheitenzertifikat
- E.5 Prüfbericht „Netzrückwirkungen“ Erzeugungseinheiten mit Eingangsstrom > 75 A
- E.6 Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz
- E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher
- Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage
- Technische Datenblätter zu Wechselrichter, PV-Modulen, Generatoren, Speicher, usw.
- ggf. Formular zur Bestellung eines Rundsteuerempfängers für das Einspeisemanagement
- Zählerantrag Strom
- Erklärung zur Umsatzsteuer / Bankdaten
- Erklärung zur EEG-Umlagepflicht (Formular wird seit 01.07.2022 nicht mehr benötigt)
Hinweis zum Einspeisemanagement
- Bei EEG und KWK Anlagen > 100 kW muss die Möglichkeit zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung und die Abfrage der Ist-Einspeisung laut § 9 EEG Abs. 1 vorhanden sein.
- Bei EEG und KWK Anlagen von > 25 – 100 kW muss die Möglichkeit zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung laut § 9 EEG Abs. 2 vorhanden sein
Bei der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage werden alle Schutzeinrichtungen und die ordnungsgemäße Funktion der Messung geprüft. Zur Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage ist die Vollständigkeit der Unterlagen sowie die Anwesenheit eines Mitarbeiters der Stadtwerke Wiesbaden Netz GmbH, des Errichters und des Betreibers zwingend erforderlich. Wir bitten um rechtzeitige Terminanfrage!
Nach der Inbetriebnahme muss die Anlage bei der jeweils zuständigen Behörde durch den Anlagenbetreiber angemeldet werden.
- Marktstammdatenregister: Alle Erzeugungsanlagen sind bis spätestens 4 Wochen nach Inbetriebnahme zu registrieren.
- Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): BHKW sind nach Inbetriebnahmezeitnah zu registrieren.
Nach Erhalt der Registrierungsbestätigungen sind diese der Stadtwerke Wiesbaden Netz GmbH vorzulegen.
Die Auszahlung der Vergütung kann erst erfolgen, wenn die entsprechende behördliche Bescheinigung vorliegt.